Frage:
Dürfen unter 18-Jährige (aber über 16) in Frankreich in eine Disco gehen?
Kaktus
2010-07-15 03:18:50 UTC
Und wenn ja: wie lange?
Und wie steht es mit den Getränken? Was ist da erlaubt?
Zwei antworten:
Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥
2010-07-16 12:58:19 UTC
1. Schutz Minderjähriger vor Alkoholmissbrauch



- L. 82 (Verordnung n°59-107 vom 7. Januar 1959; Gesetz n°74-631 vom 5. Juli 1974) Es ist verboten, in Ausschankstellen und sonst in der Öffentlichkeit, unabhängig von Tag und Uhrzeit, an Minderjährige über 16 Jahre alkoholische Getränke dritten, vierten oder fünften Grades zum Verzehr vor Ort zu verkaufen oder zu verschenken.



NB: Klassifizierung des Getränkeausschanks:



- 1. Gruppe: alkoholfreie Getränke - 2. Gruppe: Wein, Bier, Apfelwein, Birnenwein, Met, Crème de cassis und Säfte aus gegorenem Obst oder Gemüse, die 1,2 bis 3° Alkohol enthalten, natürliche Dessertweine aus kontrollierten Anbaugebieten. - 3. Gruppe: andere natürliche Dessertweine, Likörweine, Aperitivgetränke auf Weinbasis, Erdbeerlikör, Johannisbeer- oder Kirschlikör unter 18% reinen Alkoholgehalts. - 4. Gruppe: Rum, Tafia (aus Rohrzucker), alkoholische Getränke, die aus der Destillation von Weinen, Apfelweinen, Birnenweinen oder Früchten gewonnen werden und denen keine Essenzen beigemengt werden (Cognac, Armagnac, Calvados) - 5. Gruppe: alle anderen autorisierten alkoholischen Getränke (Ricard, Berger, Pernod, Whisky, Gin...) - Nicht autorisierte alkoholische Getränke: Aperitive auf Weinbasis mit einem reinen Alkoholgehalt über 18%, anishaltige Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 45%, Bitter und Bitterliköre, Enzian mit einem Zuckergehalt unter 200g/Liter und mit einem Alkoholgehalt über 30%.



- L.84 (Verordnung n°59-107 vom 7. Januar 1959, Gesetz n°76-631 vom 5. Juli 1974) Wer an Minderjährige Alkohol bis zur Trunkenheit ausschenkt, wird gemäß Artikel L.81 bestraft.





2. Diskotheken



Der Besuch von Diskotheken ist in Frankreich für Minderjährige wenig reglementiert. Die französische Gesetzgebung zu Diskotheken betrifft hauptsächlich Fragen, die mit Lärmbelästigung zusammenhängen. Hingegen kann man in der gesetzlichen Regelung des Getränkeausschanks Artikel finden, die auf Diskotheken anwendbar sind. So bezieht sich der oben erwähnte Artikel L.85, der Minderjährigen ohne Begleitung den Besuch von Ausschankstellen verbietet, auch auf Diskotheken, zu denen diese Bezeichnung passt.
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2010-07-15 10:21:37 UTC
ähm.. wie wärs wenn du dir die disco mal anschaust?

jede disco ist anders und "disco in frankreich" sagt gar nichts.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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